Selbstständig machen während der Elternzeit: Was ist deine Ausgangssituation?
Wann der perfekte Zeitpunkt für die Selbstständigkeit gekommen ist, ist für jede Gründerin von anderen Faktoren abhängig. Wer in Elternzeit geht, kann sich eine robuste Brücke bauen und schon mal vorsichtig den großen Zeh ins Wasser strecken. Sicherheit ist hier das größte Stichwort.
Damit du weißt, worauf du dich bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit in Elternzeit einlässt, findest du hier ein paar Antworten. Dazu gleich mehr.
Fangen wir bei deiner Ausgangslage an. Wie auch in meinem Artikel über den richtigen Zeitpunkt einer Gründung, ist das immer ein wichtiges Kriterium.
Aus meiner Sicht gibt es diese drei Ausgangssituationen:
Du…
- planst schwanger zu werden und möchtest dich langfristig (nebenberuflich) selbstständig machen.
- bist schwanger und angestellt und planst, dich während deiner bevorstehenden Elternzeit nebenberuflich selbstständig zu machen.
- bist bereits Mama in Elternzeit und möchtest dich jetzt selbstständig machen.
Die ersten beiden Ausgangssituationen sind ideal, um alles gut vorzubereiten und nichts zu vergessen. Bei der dritten Variante gibt es nur einen Punkt, an den du denken solltest. Auch dazu gleich mehr.
Unabhängig und frei sein – das wollte ich schon lange
Von der Selbstständigkeit habe ich schon lange geträumt. Der Wunsch kam während meiner Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten das erste Mal so richtig auf.
Unsere Chefs haben alle Schriftsätze auf ein Kassettenband diktiert. Wir, die Azubis, haben die Bänder über unsere Rekorder abgetippt. Heute passiert das alles in bestens ausgestatteten Computersystemen und per E-Mail.
Die Mini-Kassetten landeten danach in den entsprechenden Papierakten. Und die stapelten sich bei uns regelmäßig. Wenn es zu viel wurde, kam unsere externe Schreibkraft mit einem großen, aufklappbaren Einkaufskorb vorbei. Sie lud die Akten ein und arbeitete alles übers Wochenende von zu Hause ab. Ob das heute noch möglich wäre? Ich weiß nicht…Datenschützer würden sicher Alarm schlagen.
Eine besondere Art von Freiheit
Wie dem auch sei: Die Freiheit dieser Frau, die im Gegensatz zu mir mit dem Klappkorb aus der Kanzlei spazieren und zuhause alles abarbeiten konnte, hat mich beeindruckt. Dass sie das übers Wochenende gemacht hat, war für mich nicht schlimm. Bis heute verschwimmt meine Arbeitszeit und es stört mich nur, wenn mir keine Zeit mit meiner Familie bleibt.
Nach vielen träumerischen Jahren war ich so weit. Inzwischen hatte ich mich in so viele Aufgabenbereiche, zig Computersysteme eingearbeitet und wurde Expertin in Sachen „Weiterbildung“. Ich war sicher: Das geht auch weiterhin.
Mein einziges Problem: der Sicherheitsdrang.
Also plante ich, die Selbstständigkeit erstmal nebenberuflich auszuprobieren. Der Start lag aber noch in weiter Ferne. Denn die ersten Monate verbrachte ich mit reiner Recherche. Ich wollte gut vorbereitet sein. Während der Zugfahrten zur Arbeit und zurück habe ich mich schlau gemacht. So auch in jeder freien Minute am Abend oder am Wochenende.
Kurz darauf folgte meine erste Schwangerschaft und das Thema wurde noch größer. Ich wollte diese Zeit intensiv für den Aufbau meiner Selbstständigkeit nutzen. Doch Theorie und Praxis liegen bekanntlich gern mal weit auseinander. Jede frisch gebackene Mama weiß, wovon ich spreche.
Vorteile einer Gründung während der Elternzeit
Meine Gründe für den Start der Selbstständigkeit aus der Elternzeit waren damals aber ganz klar:
- (Entscheidungs)Freiheit
- Flexibilität
- Selbstverwirklichung
- Möglichkeit, mich auszuprobieren, ohne Risiko
- Berufliche Abwechslung
- Neue Herausforderung (lag schneller als ich dachte hungrig schreiend in meinen Armen)
Neben meinen persönlichen Gründen gibt es noch weitere Vorteile:
- Selbstsicher: Du bist nie so richtig raus aus der ganzen Arbeitsmaterie. Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist mindestens so umfangreich wie die in Vollzeit. Du musst dich in vieles neu reinlesen, dir viel selbst aneignen und dich völlig neu organisieren. Klar, dass das nicht ganz einfach ist, aber es lohnt sich umso mehr. Du wirst (selbst)sicherer und lernst, klar Prioritäten zu setzen.
- Neuanfang: Wenn du dich beruflich neu- oder umorientieren möchtest, ist das der ideale Zeitpunkt. Sieh es als Neuanfang in jeder Hinsicht und probiere dich aus.
- Entwicklung: Wenn du danach entscheidest, deinen Arbeitgeber zu wechseln, kannst du deine Selbstständigkeit vorweisen. Du kannst in deiner Bewerbung angeben, dass du deine Elternzeit zur Weiterentwicklung in deinem Bereich genutzt hast.
- Nebenverdienst: Du kannst dir zu deinem Elterngeld etwas hinzuverdienen. Natürlich gibt es auch hier ein paar Punkte zu beachten, die wir uns später noch ansehen.
Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit – das solltest du beachten
Dein Arbeitgeber muss der Tätigkeit zustimmen
Idealerweise bist du noch nicht in Elternzeit (siehe oben Punkt 1. oder 2.) und kannst dir vorab das Einverständnis deines Arbeitgebers einholen. Wenn genügend Zeit dazwischen liegt, ist es vielleicht etwas einfacher, eines zu bekommen. Vorausgesetzt, du stehst mit deiner Selbstständigkeit nicht im Wettbewerb zu deinem Arbeitgeber.
Mache in deinem Antrag deutlich, dass deine Selbstständigkeit deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen wird. Das heißt, du darfst deinen Erholungsurlaub nicht für deine Selbstständigkeit ausnutzen. Gleiches gilt für Krankheitszeiten, in denen du dich selbstverständlich auskurieren sollst.
Falls du schon in der Elternzeit steckst und jetzt gründen möchtest, dann hole dir spätestens jetzt das Einverständnis deines Arbeitgebers. Überlege dir vorab gute Gründe für deine nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn vielleicht würde sich dein Arbeitgeber während der Elternzeit auch über ein paar Stunden deiner Unterstützung freuen. Ablehnen darf er nur schriftlich aus betrieblichen Gründen innerhalb von vier Wochen. Unabhängig davon, ob du nach der Elternzeit in deinen alten Job zurückkehren möchtest oder nicht, finde ich es wichtig, weiterhin fair und ehrlich zu sein. Wie so oft im Leben, sieht man sich immer zweimal.
Antrag Nebentätigkeit – Vorlage zum Download
Ich habe dir hier ein Muster für einen Antrag einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bei deinem Arbeitgeber vorbereitet. Solltest du dieses Muster nutzen wollen, passe es bitte an und formuliere die Sätze bei Bedarf um. Nicht alles davon muss auch für dich und deine Arbeitsstelle passen. Es soll lediglich eine Hilfestellung sein und es dir etwas erleichtern. Bitte schau auch noch einmal in deinem bestehenden Arbeitsvertrag nach sonstigen Pflichten, Vorgaben und Fristen.
Wie viele Stunden darf ich während der Elternzeit arbeiten?
Verdammt viel, wie ich finde: bis zu 30 Stunden pro Woche. Das gilt sowohl für die Zeit, in der du Elterngeld erhältst, als auch danach. Das ist eine Teilzeitstelle. Falls du dich gegen die Selbstständigkeit entscheidest und doch lieber in Teilzeit bei deinem Arbeitgeber (AG) tätig sein möchtest, dann kannst du das unter folgenden Bedingungen schriftlich beantragen:
- Du bist länger als 6 Monate bei deinem AG beschäftigt
- Dein AG beschäftigt mind. 15 Mitarbeiter*innen (ausgenommen Azubis o.Ä.)
- Du möchtest mind. 2 Monate zwischen 15 und 30 Stunden in Teilzeit arbeiten
- Es sprechen keine betrieblichen Gründe gegen deinen Teilzeitvertrag. Es kann sein, dass deine Stelle ungeeignet ist als Teilzeitstelle.
Entscheidest du dich für die nebenberufliche Selbstständigkeit, musst du im nächsten Punkt unbedingt auf deine Stundenzahl achten, denn für die Krankenkassen gelten hier andere Vorgaben.
Wie viel darf ich dazuverdienen? Gibt es Freibeträge?
Für das Basiselterngeld gilt: Es gibt keine Freibeträge. Alles, was du dazuverdienst, wird auf dein Elterngeld angerechnet. Aus diesem Grund lohnt sich der Zuverdienst zum Basiselterngeld nicht.
Für das Elterngeld Plus gilt: Eltern, die während der Elternzeit arbeiten möchten, sollen mit dem Elterngeld Plus unterstützt werden und keine Nachteile haben. Du darfst bis zu 50% deines Nettoeinkommens vor der Geburt deines Kindes dazuverdienen, ohne dass der Zuverdienst auf dein Elterngeld angerechnet wird. Alles darüber hinaus, wird – wie beim Basiselterngeld – angerechnet.
Informiere deine Krankenkasse über deine nebenberufliche Selbstständigkeit
- Sprich mit deiner Krankenkasse und informiere sie über deine Selbstständigkeit. Ich rate dir, einfach vorher anzurufen und dich bei Bedarf kurz beraten zu lassen. In welchem Umfang die Beratung nötig ist, hängt natürlich auch von deinem geschätzten Gewinn ab.
Du wirst per Formular (online oder per Post) Angaben über deinen voraussichtlichen Gewinn und deine geplanten Arbeitsstunden machen müssen. Beim ersten Mal gibst du naturgemäß Schätzungen an. Vermutlich wird dich deine Krankenkasse ab jetzt regelmäßig kontaktieren und dich um aktuelle Einkommensangaben bitten. Nichtsdestotrotz bist du aber auch selbst verpflichtet, jede Einkommensänderung sofort mitzuteilen.
Deine Krankenkasse wird immer wieder prüfen, ob sich deine Selbstständigkeit tatsächlich noch um einen Nebenerwerb oder schon um einen Haupterwerb handelt. Ganz wichtig hierbei ist auch die Stundenanzahl, die du für deine Selbstständigkeit angibst. Arbeitest du mehr als 18-20 Stunden, kann das dazu führen, dass du aus Sicht deiner Krankenkasse hauptberuflich selbstständig bist. Das bedeutet, dass du dich dann selbst versichern musst und deine Beiträge ein hohen Kostenpunkt verursachen. Die Stundenanzahl variiert von Kasse zu Kasse. Bitte informiere dich hierzu genauer bei deinem zuständigen Sachbearbeiter.
Auch was die allgemeine Einkommensgrenze – selbst über die Elternzeit hinaus – angeht, rate ich dir, dies persönlich bei deiner Krankenkasse zu erfragen. Wenn du dauerhaft zwischen 1.700 und 2.000 Euro verdienst, liegst du wahrscheinlich schon im Grenzbereich oder sogar drüber. Das heißt, deine Selbstständigkeit wird als Vollerwerb eingestuft und du musst dich selbst versichern.
Nebenberuflich selbstständig – Gewerbeanmeldung
Gewerbe anmelden – das gilt auch für Nebentätigkeiten
Unabhängig davon, welchen Umfang deine Selbstständigkeit einnimmt, bist du verpflichtet, dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt als solches anzumelden. Also auch, wenn du dir „nur nebenbei“ etwas dazuverdienen möchtest. Gewerbetreibende bist du per Definitionem dann, wenn du haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige, auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmst.
Wer muss kein Gewerbe anmelden?
- Freiberufler (Achtung: nicht zu verwechseln mit „Freelancern“ oder freien Mitarbeitern). Freiberufler werden im Gesetz definiert (§ 18 Einkommensteuergesetz). Hierzu zählen unter anderem Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Heilpraktiker, Journalisten und Übersetzer. Solltest du einer dieser Berufsgruppen angehören, bist du von der Eintragungspflicht beim Gewerbeamt oder Handelsregister befreit. Deine erste Anlaufstelle ist dann das Finanzamt.
- Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Imker, Fischerei, etc.)
- Verwaltung des eigenen Vermögens (vermietest du allerdings regelmäßig ein Ferienhaus an Gäste, erzielst du damit regelmäßig. Gewinn und ein Gewerbe liegt vor). Wenn du dir nicht sicher bist, informiere dich bei deinem zuständigen Gewerbeamt und sichere dich ab.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Eine Gewerbeanmeldung kostet im Schnitt zwischen 20,00 und 50,00 Euro. Die Preise variieren von Gewerbeamt zu Gewerbeamt und hängen u. a. mit dem individuellen Verwaltungsaufwand und der Rechtsform zusammen.
Die Gewerbeanmeldung kannst du schriftlich vornehmen. Beachte hier jedoch, dass es vor oder gleichzeitig mit dem Beginn der Selbstständigkeit erfolgen muss. Nimmst du die Anmeldung nachträglich vor, drohen dir Geldbußen.
Was du im Einzelfall für deine Gewerbeanmeldung benötigst, solltest du vorher klären. In der Regel kannst du die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Du musst dich mit deinem Perso oder Reisepass ausweisen können und das Formular zur Gewerbeanmeldung vollständig ausgefüllt haben. Die Ämter stellen die Formulare online zur Verfügung. Schau hierzu gerne direkt bei deinem zuständigen Gewerbeamt nach. Wenn du vorher schon mal luschern möchtest: Das ist das Formular zur Gewerbeanmeldung.
Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, werden weitere Ämter, wie das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft automatisch über deine Selbstständigkeit informiert.
Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit: Deine Krankenversicherung
Da du hauptberuflich bei deinem Arbeitgeber angestellt bist und dich gleichzeitig in Elternzeit befindest, musst du keine Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Das setzt wieder voraus, dass du die für deine Krankenkasse wichtigen Grenzwerte (Gewinn, Zeit) einhältst. Du kannst dich also in aller Ruhe ausprobieren und deine nebenberufliche Selbstständigkeit während deiner Elternzeit auf die Probe stellen und wer weiß, vielleicht startest du anschließend voll durch?!
Habe ich alle deine Fragen beantwortet oder ist da noch etwas offen? Schreibe es mir in die Kommentare.
Hallo, da ich ebenfalls beabsichtige, mich während der Elternzeit (ebenfalls als Schreibkraft) selbstständig zu machen, würde ich gerne wissen, wie hier die Vorgehensweise (von der benötigten Genehmigung des Arbeitgebers bis hin zur Auftragsgewinnung) ist. Vielleicht haben Sie hierzu eine Aufstellung oä?
Viele Grüße
Hallo Nicole, vielen Dank für deinen Kommentar. Ich arbeite gerade an einer geeigneten Checkliste und auch an einem Whitepaper, das wichtige Tipps zur Gründung und zu Stolpersteinen enthält. Wenn du diese Informationen nicht verpassen möchtest, melde dich gern zu Multimutti-Mail an. Für persönlichen Austausch kann ich dir unsere jährliche Mastermind-Gruppe sehr empfehlen. Aktuell findet sie zweimal jährlich statt. Viele Grüße, Katharina
Liebe Katharina,
weißt du zufällig wie es sich verläuft mit der Krankenversicherung in Elternzeit ohne Elterngeldbezug?
Beziehe seit April kein Elterngeld mehr bin aber noch bis Ende des Jahres in der Elternzeit.
Ich bin bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit (68 Std/Monat) angestellt.
Lieben Gruß Jessica
Hallo, was kann ich denn tun, wenn ich zur Konkurenz meines Arbeitgebers eine Selbstständigkeit anstreben?
Vielen Dank
Gruß Susanne
Hallo Susanne, möchtest du dich nebenberuflich selbstständig machen? Wenn deine Tätigkeit in direkter Konkurrenz zu deinem AG steht, wird es problematisch. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Kannst du ggf. mit deinem AG sprechen?
Hallo Katharina, toller, informativer Blog.
Wie verhält es sich mit dem Freibetrag für ein selbstständiges Nebeneinkommen, wenn man Basiselterngeld und Elterngeld plus gemischt hat?
(10 Monate Basis-Elterngeld und 2 Monate Elterngeld plus)
Danke schon mal für die Auskunft?
Viele Grüße
Hallo Katharina, super, informativer Blog.
Kannst du mir sagen, wie es mit der Anrechnung auf das Elterngeld von Einkünften aus Selbstständigkeit ausschaut, wenn man 10 Monate Basiselterngeld und 2 Monate Elterngeld plus (4 Monate 50%) beantragt hat?
Danke für eine Rückmeldung
Hallo Tanja, vielen Dank! Um ganz sicher zu gehen, rate ich dir, in deiner Elterngeldstelle nachzufragen. Dort kannst du alles genau zu deinem individuellen Fall erfragen. Schreib mir doch danach gern nochmal, ob du Antworten und Hilfe bekommen hast. Ansonsten schauen wir hier nochmal, ob wir eine Elterngeld-Expertin unter uns haben.
Liebe Katharina,
Vielen Dank für den spannenden Beitrag.
Wenn ich nur nebenberuflich selbstständig in Elternzeit bin, gelten dann trotzdem die gleichen Regeln zur Beurteilung einer Schein-Selbstständigkeit? Mit z.B. 15 Stunden/Woche ist es ja gar nicht so einfach für mehrere Auftraggeber zu arbiter.
Liebe Grüße, Friederike
Liebe Friederike, ich würde auch in der Elternzeit von den Regelungen zur Scheinselbstständigkeit ausgehen. Das Thema ist komplex und ich denke, ich werde diesen Beitrag noch einmal um deinen Punkt ergänzen – vielleicht kann ich mir auch einmal eine Expertin ins Boot holen, die ein paar grundlegende Fragen dazu beantwortet.
Es ist auch so, dass dich mehrere Auftraggeber nicht zwingend von der Beurteilung einer Scheinselbstständigkeit befreien. Es kommt immer auf die tatsächlich gelebte Praxis an. Wenn du vorher angestellt und jetzt in Elternzeit für deinen Arbeitgeber freiberuflich oder nebenberuflich selbstständig tätig wirst, wirft das natürlich den Verdacht der Scheinselbstständigkeit auf. Das ist ein plattes Beispiel, aber es zeigt etwas deutlicher, worum es im Wesentlichen geht.
Liebe Katharina,
weißt du zufällig wie es sich verläuft mit der Krankenversicherung in Elternzeit ohne Elterngeldbezug?
Beziehe seit April kein Elterngeld mehr bin aber noch bis Ende des Jahres in der Elternzeit.
Ich bin bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit (68 Std/Monat) angestellt.
Lieben Gruß Jessica
Liebe Jessica,
ich bin unsicher, wie deine Frage konkret gemeint ist. Fragst du dich, wie du bei deiner Krankenkasse in Bezug auf deine nebenberufliche Selbstständigkeit und deine TZ-Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber eingestuft wirst? Bist du schon nebenberuflich selbstständig?
Lieben Gruß
Katharina
Liebe Katharina,
super Blog, vielen Dank für die Infos!
Ich habe zwei Jahre Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht und beziehe derzeit ElterngeldPlus. Jetzt überlege ich noch ein weiteres Jahr Elternzeit zu nehmen um mit geringem Risiko in die Selbständigkeit zu gehen. Wenn ich dich und auch die Beiträge im Netzt richtig verstehe, dann:
> kann ich während der Elternzeit ein Kleingewerbe anmelden, dieses muss lediglich vom Arbeitgeber genehmigt werden?
> Mein Krankenversicherungsschutz bleibt über die Elternzeit bestehen, ich muss dies nur der Krankenkasse mitteilen?
> im Rahmen der Anmeldung eines Kleingewerbes und unter Berücksichtigung des Höchstbetrages kann ich nach meinen bereits zwei Jahren eingereichten ElterngeldPlus wieder neue Einnahmen bzw. ein neu berechnetes ElterngeldPlus beziehen?
Bedanke mich bereits im Voraus und freue mich über Deine Rückmeldung.
Lieben Gruß
Tabea
ZudemWährend dieser Zeit bin ich weiterhin über die
Liebe Tabea,
ich freue mich immer über Kommentare und sehe, dass es zu diesem Thema jede Menge Fragen gibt. Ich bin schon im Gespräch mit einer Juristin, um noch konkreter auf das Thema eingehen zu können. Dieser Blogartikel wird dann in ein paar Wochen noch einmal erweitert.
Für ganz spezielle Fragen, ist es immer das Beste, direkt in der Elterngeldstelle nachzufragen. Ich hatte damals die Erfahrung gemacht, dort sehr, sehr gut beraten zu werden, um die optimale Lösung zu finden und keine Fehler zu machen.
Für deine Situation ist es richtig, dass du das Einverständnis deines Arbeitgebers schriftlich einholen solltest und gleichzeitig die Höchstarbeitszeit von 30 Stunden nicht zu überschreiten. Mit deiner Krankenkasse macht es ebenfalls Sinn zu sprechen und wie du richtig sagst, muss sie auch die Information über deine nebenberufliche Selbstständigkeit erhalten. Hier wirst du in der Regel noch einmal aufgefordert, ein paar Angaben zu machen. Bitte beachte auch, dass Krankenkasse bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit schon bei 18-20 Stunden von einer Vollzeit-Selbstständigkeit ausgehen.
Lieben Gruß
Katharina
Liebe Katharina, bei mir ist es war’s kompliziert. Ich habe ein Gewerbe und werde im Jahr mehr als 22.000€ Umsatz haben(also kein Kleingewerbe). Mein et ist Ende März und ich habe Aufträge, wo ich im Juni/ Juli Rechnungen schreiben müsste. Diese fallen größer aus und der Gewinn ist auch höher. Allerdings schreibe ich nächstes Jahr nicht jeden Monat eine Rechnung sondern vielleicht 4. wie wird das nun mein Elterngeld betreffen? Ich würde lieber basiselterngeld für ein Jahr beziehen wollen statt das plus. Das Elterngeld wird allerdings aus mischeinkünften für die Elternzeit berechnet da ich aktuell auch noch in Teilzeit arbeite.
Liebe Elina,
ich danke dir für deinen Kommentar. Die Elterngeldberechnung und -Elternzeitplanung ist sehr individuell. Kommt es für dich vielleicht infrage, deine Monate in Basis- UND Elterngeld Plus-Monate aufzuteilen? Ich bin im Moment mit einer Expertin hierzu im Gespräch, die dazu einiges beantworten kann – das wird aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sprich vorher am besten mit deiner Elterngeldstelle. Melde dich auch gerne zum Newsletter an, damit ich dich informieren kann, sobald wir auch individuelle Fragen zum Elterngeld näher beantworten können.
Hallo Katharina,
wie viel Umsatz muss man monatlich machen, wenn man ein Kleingewerbe hat?
Ich möchte ein Kleingewerbe während der Elternzeit anmelden, denke aber, dass ich vielleicht 10-20€ pro Monat nur an Umsatz machen werde.
Wird dann trotzdem für die 2. Schwangerschaft während der Elternzeit das Kalenderjahr 2022 zur Bemessungsgrundlage genommen?
Hallo Nina, einen Mindestumsatz musst du nicht machen (Höchstgrenze für Kleingewerbe derzeit EUR 22.000). Wenn du während der (ersten) Elternzeit erneut schwanger bist, wird der Zeitraum vor der ersten Schwangerschaft zugrunde gelegt. Wichtig ist nur, dass Einnahmen aus deinem Kleingewerbe auf dein Elterngeld angerechnet werden. Da du aber nur mit 10-20€ pro Monat an zusätzlichen Einnahmen rechnest, wird dir nichts angerechnet. Du kannst also entspannt loslegen. Sprich bitte im Zeifel trotzdem immer mit deiner Elterngeldstelle. Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen: Ich habe mich für das Elterngeld Plus entschieden und bei meiner Elterngeldstelle den Höchstbetrag erfragt, den ich mir monatlich dazu verdienen darf.